Brandschutzplanung

Brandschutzplanung
Was ist Brandschutzplanung?
  • Vorbeugung der Entstehung eines Brandes und  der Ausbreitung von Feuer und Rauch
  • Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten im Falle eines Brandes
  • Schutz von Leib und Leben der Nutzer sowie der Retter durch ausreichend geschützte Rettungswege
  • Schutz der Gebäudesubstanz, des Inventars und der Betriebsbefähigung
  • Schutz der Umwelt vor giftigen Brand- bzw. Reaktionsgasen
Für die Erreichung dieser Ziele ist die Beachtung verschiedenster Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehört neben dem Nutzungskonzept sowie den Arbeits- und Betriebsabläufen für das Gebäude (z. B. Anzahl der Nutzer) auch die Gebäudegeometrie. Die Planung der Löscharbeiten schließt außerdem die Berücksichtigung der Grenzabstände zu benachbarten Gebäuden, die Anbindung an öffentliche Verkehrswege und die Aufstell- und Bewegfläche der Feuerwehr mit ein. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Beurteilung der Brandgefahr. Diese umfasst die Prüfung der Entzündungsgefahr sowie der Brandbelastung durch brennbare Materialien. Das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen wird durch DIN 4102 geregelt. Bauteile werden durch die Angabe der Feuerwiderstandsklasse und der Feuerwiderstandsdauer in Minuten gekennzeichnet. Die Feuerwiderstandsklasse kann -in Anlehnung an DIN 18230- durch geeignete Simulationsberechnungen oder durch Brandversuche ermittelt werden.
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